1. Geltungsbereich
  • Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kohlenhunde, Joachimstr. 26, 44789 Bochum und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“).
  • Diese AGB gelten ausschließlich, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
  • Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Kohlenhunde nicht anerkannt, sofern die Kohlenhunde diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Mit der Begleichung der Rechnung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Dies gilt auch für Folgeverträge.
  • Vertragsschluss
  • Zwischen Kohlenhunde und dem Kunden handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag.
  • Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Nach Bestelleingang erhält der Kunde eine Rechnung. Diese Rechnung ist auch als Auftragsbestätigung zu werten.
  • Der Vertrag kommt in jedem Fall zustande, sobald der Kunde den Rechnungsbetrag gemäß der übersandten Rechnung per Banküberweisung ausgeglichen hat.
  • Leistungsumfang der Ernährungsberatung
  • Bei den Beratungsleistungen von Frau Alexandra Bonau handelt es sich um Onlineberatungen, welche telefonisch oder durch E-Mail erbracht werden.
  • Kohlenhunde bietet folgende Leistungen an: Handlungsvorschläge mit dem Ziel dem Kunden bestimmte Inhalte zur Ernährungsberatung zu vermitteln.
  • Das Angebot der Leistungen von Kohlenhunde ist der Website zu nehmen.
  • Der Umfang, der von Kohlenhunde im Einzelnen geschuldeten Leistungen, ergibt sich aus der Rechnung (= Auftragsbestätigung) und diesen allgemeinen Geschäfts­bedingungen.
  • Preise / Fälligkeit / Zahlungsbedingungen
  • Kohlenhunde stellt dem Kunden die Beratungsleistungen nach den jeweils aktuellen Preisen (abrufbar unter www.kohlenhunde.de/preise&leistungen) in Rechnung.
  • Kohlenhunde ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrunde liegenden Preise zu ändern.
  • Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vor Beratungsbeginn ohne Abzug in einer Summe fällig.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail.
  • Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto der Kohlenhunde zu erfüllen.
  • Nachgespräche

Der Kunde hat das Recht auf ein kostenloses Nachgespräch, in dem alle Fragen geklärt werden können. Eine zeitliche Beschränkung besteht nicht. Es bedarf jedoch vorheriger Terminabsprache.

  • Schweigepflicht

Der Ernährungsberater von Kohlenhunde ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Beratungsleistung hinaus.

  • Datenschutz gemäß DSGVO
  • Sämtliche von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Kohlenhunde ausschließlich gemäß den gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwenden.
  • Einzelheiten des Datenschutzes sind in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite geregelt.
  • Haftungsausschluss
  • Kohlenhunde haftet für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden für einfache Fahrlässigkeit nur dann, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung typischerweise gerechnet werden muss, soweit nicht Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit gegeben sind oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Der Kunde trägt stets die Verantwortung für sein Tier und wird von Kohlenhunde angehalten, den von Kohlenhunde zusammengestellten Futterplan durch seinen Tierarzt auf Eignung für den Hund oder die Katze überprüfen zu lassen.
  • Der Ernährungsberater von Kohlenhunde ist bemüht, den Futterplan nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen zu gestalten.
  • Der Ernährungsberater von Kohlenhunde trägt nicht das Risiko für negative Auswirkungen, die zu unerwünschten Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Futterplan und der herausgegebenen Informationen und Empfehlungen geführt haben. Der Kunde ist darüber informiert, dass eine Ernährungsberatung keine ärztliche Konsultation oder Behandlung ersetzen kann.
  • Der Ernährungsberater von Kohlenhunde übernimmt keine Haftung für die Nutzbarkeit und Erreichbarkeit des Beratungsziels, auch wenn er sich bemüht, dieses zu erreichen.
  • Kohlenhunde haftet nicht für unrichtige Angaben des Tierbesitzers.
  • Kohlenhunde übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Verweise (Links). Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.
  • Gewährleistung
  • Das Umsetzen und Ausführen der Empfehlungen seitens der Kohlenhunde obliegt dem eigenmächtigen Handeln des Tierbesitzers.
  • Alle Tätigkeiten werden mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze getätigt, dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen keine Gewähr übernommen werden.
  • Für den Erfolg der Ernährungsberatung oder das Erreichen bestimmter Ziele kann keine Gewährleistung übernommen werden, da der Erfolg außerhalb des Einflussbereiches des Ernährungsberaters von Kohlenhunde liegt.
  1. Hinweise zum Gesundheitszustand der Hunde
  • Kohlenhunde ist keine medizinische Organisation und leistet keine medizinische Beratung, jedoch leistet sie Ernährungsberatung im Krankheitsfall. Medizinische Produktempfehlungen erfolgt seitens Kohlenhunde nicht.
  • Eine Ernährungsberatung ersetzt weder die Diagnostik beim Tierarzt noch beim Tierheilpraktiker. Kohlenhunde unterstützt lediglich den Hundehalter bei seinen Bemühungen die Fütterung seines Hundes zu optimieren bzw. einen optimalen Gesundheitszustand durch die Fütterung zu erlangen.
  • BARF Futterpläne werden nach dem Vorbild der Natur erstellt. Wissenschaftliche Bedarfswerte nach NRC (National Research Council) kommen hier nicht zur Anwendung.
  1. Nutzungsrechte an Beratungsunterlagen / Lichtbilder / Videoaufzeichnungen
  • Von Kohlenhunde gefertigtes und dem Kunden überlassenes Beratungsmaterial, insbesondere Futterpläne, Futterplanbroschüre, Empfehlungen zu Nahrungs­ergänzungen, dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung von Kohlenhunde zugänglich gemacht werden bzw. veröffentlicht werden. Dies betrifft auch die unberechtigte Anfertigung von Kopien der überlassenen Beratungsmaterialien. Sämtliche Dokumente oder Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.
  • Kohlenhunde gestattet dem Kunden bei Veranstaltungen jeglicher Art die Anfertigung von Lichtbildern, Videoaufzeichnungen nur zur kommerziellen Verwertung.
  • Sämtliche Aufnahmen von Lichtbildern und Videoaufzeichnungen dürfen auf der Internetseite- oder Facebookseite von Kohlenhunde veröffentlicht werden, sie bleiben jedoch Eigentum von Kohlenhunde.
  1. Aufrechnung / Abtretung

Der Kunde kann nur mit Forderungen gegenüber der Kohlenhunde aufrechnen, die von Kohlenhunde schriftlich anerkannt oder rechtskräftig sind. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Kohlenhunde an Dritte ist ausgeschlossen.

  1. Vertragsdauer / Kündigung / Rücktritt
  • Die Vertragsdauer endet mit dem vereinbarten Beratungszeitraum.
  • Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
  • Der Kunde ist zum Rücktritt des Vertrages nur berechtigt, sofern der Betrag aus der Rechnung noch nicht entrichtet wurde und keine Leistung seitens Kohlenhunde erbracht wurde.
  • Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm in Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen – und bricht somit die Ernährungsberatung innerhalb des Beratungszeitraumes ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet. Dies gilt auch nach Erhalt der Beratungsleistungen innerhalb des Beratungszeitraumes.
  • Bei Ausfall des Ernährungsberaters der Kohlenhunde oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die einen Besprechungstermin unzumutbar erschweren, sind wir berechtigt, den Termin abzusagen oder zu verschieben.
  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl
  • Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Bochum. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Bochum örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.
  • Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Kohlenhunde ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrecht.
  1. Schlussbestimmungen
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang der Individualabrede in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Die Anwendung des § 139 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: 31. Mai 2021